Mitgliedschaft
2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter(s) notwendig.
3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
5. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.
6. Das ausgetretene, ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. Beiträge werden nicht zurückerstattet.
7. Die Mitglieder haben regelmäßig Mitgliedsbeiträge als Geldbeiträge und gelegentlich Umlagen zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Umlagen können nur von Mitgliedern, die juristische Personen sind, bis zum 10-fachen des regulären Jahresbeitrags und höchstens einmal jährlich beschlossen werden, wenn dies zur Durchführung von Projekten nötig ist und sie sich an den Projekten beteiligen. Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung erlassen, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist.
Aufnahmeanträge:
Hier können Sie Ihren Aufnahmeantrag herunterladen.
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung aus und senden sie uns per Post oder per E-Mail zu. Vereinsanschrift siehe unten.
Netzwerk jüdische Geschichte und Kultur in Schwaben e.V.
Vereinsanschrift
Gemeinde Buttenwiesen
Marktplatz 4, 86647 Buttenwiesen